Björn Höcke über den 6-Stufenplan zur digitalen Versklavung

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Grafik Höcke Team Björn Höcke über den 6-Stufenplan zur digitalen Versklavung Stufe 1: Etablierung eines EU-weiten Vermögensregisters Meldepflicht für ▪️sämtliche Kontenbewegungen der letzten fünf Jahre, ▪️Aktienbestände, ▪️Unternehmensbeteiligungen, ▪️Anleihen, ▪️Kryptowährungen und selbst Bargeld, ▪️Vermögenswerte, wie Gold, Schmuck, Immobilien, Yachten, Kunst Die Meldepflicht gilt auch für Vermögen außerhalb der EU. Status: Teilweise umgesetzt Zentrale Erfassung ab 2025 für Vermögen > 200.000 Euro, Vollständige Integration in AMLA-System ab 2027 (im AML-Paket). Stufe 2: Einführung der EU-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) Neue zentrale EU-Behörde ist mit weitreichenden Sanktionsbefugnissen ausgestattet: ▪️Bereits einfache Meldepflichtverstöße können bei natürlichen Personen mit einer Million Euro Strafe geahndet werden, ▪️Konten können gesperrt werden,▪️Transaktionen können unterbunden werden, ▪️Dokumente können eingefordert werden und ▪️Hausdurchsuchungen können angeordnet werden. Status: Umgesetzt In Kraft seit Juni 2024 (AMLA-Verordnung), operativ seit Juli 2025, vollständige Direktsupervision ab Januar 2028. Stufe 3: Erweiterter Zugang zum Vermögensregister für Dritte Zugriff auf das Vermögensregister wird auch »Personen mit berechtigtem Interesse« möglich. Dazu gehören z.B. ▪️Journalisten ▪️sogenannte NGOs ▪️Hochschulen, ▪️Versicherungen sowie ▪️internationale Institutionen (z.B. OECD oder die UNO) Das eröffnet neue Wege für Diffamierungskampagnen. Wer mit seinem Geld Projekte unterstützt, die den herrschenden politischen Meinungsvorgaben widersprechen, kann schnell ins Visier geraten. Von dem öffentlichen Pranger durch Medien oder sogenannter NGOs bis zu Kontosperrungen ist es nur noch ein kleiner Schritt. Status: Umgesetzt Gilt ab Juli 2025 (mit AMLA-Start). Erweiterte Anwendung ab 2027 (volles AML-Paket). Die nationale Umsetzung in Deutschland durch CDU/SPD-Koalition vorangetrieben. Stufe 4: Verschärfung der Vermögensabschöpfung durch Beweislastumkehr Der Staat muß dann nicht mehr beweisen, ob das Vermögen des Bürgers aus Straftaten stammt. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann das Vermögen eingezogen werden. Status: Geplant, erste Elemente umgesetzt Beweislastumkehr als Teil der AML-Strategie in Deutschland seit 2025, volle Umsetzung ab 2027 (EU-AML-Regulation). Weitere Gesetze kommen 2026 in den Bundestag. Stufe 5: Zwangsanleihen in Krisenzeiten Auf Grundlage des Vermögensregisters könnte der Staat auch ohne Strafverdacht Zugriff auf unser Vermögen nehmen, beispielsweise: ▪️in Krisen, ▪️zur Reduzierung der Staatsverschuldung oder ▪️zum Stopfen von Haushaltslöchern bei Bund, Ländern und Kommunen 👉🏻 Der Gedanke ist nicht abwegig: Bereits während der Finanzkrise 2008/2009 forderte der Internationale Währungsfonds (IWF) eine pauschale Vermögensabgabe von 10 Prozent. Auch Friedrich Merz scheint mit solchen Gedanken zu spielen:»Auf den deutschen Konten, Sparkonten und laufenden Girokonten liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich einen kurzen Augenblick vor, wir wären in der Lage, davon nur 10 Prozent zu mobilisieren – mit einem vernünftigen Zinssatz, für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland […]«. (Rede von Friedrich Merz auf dem CSU-Parteitag vom 12.10.2024) Status: Offen Stufe 6: Einführung des Digitalen Euro und Bargeldabschaffung Kritiker verbinden mit dem Projekt konkrete Gefahren: ▪️Überwachungstaat und Verlust der Privatsphäre: Im Gegensatz zu Bargeld könnten alle Transaktionen digital nachverfolgbar sein, was eine umfassende staatliche Kontrolle über finanzielle Aktivitäten ermöglicht. ▪️Schleichende Abschaffung des Bargelds: Der Digitale Euro könnte als Vorwand dienen, Bargeld langfristig zu ersetzen, was die Anonymität physischer Zahlungen beseitigt und Abhängigkeit von digitalen Systemen schafft. ▪️Cyber- und Sicherheitsrisiken: Digitale Währungen sind anfällig für Hackerangriffe, Systemausfälle oder Naturkatastrophen, was im Gegensatz zu resilientem Bargeld zu massiven Störungen führen könnte. ▪️Programmierbares Geld und Sanktionsmöglichkeiten: Der Digitale Euro könnte so gestaltet werden, daß Ausgaben eingeschränkt werden (z.B. geografisch, zeitlich oder zweckgebunden), was zu einer Form der sozialen Kontrolle führt (»Sozialkredit«-System / Social Scoring). Status: Teilweise umgesetzt. Projektstart: Juli 2021. Entscheidung über das EU-Gesetz zur Einführung des Digitalen Euro soll noch im Herbst 2025 erfolgen. Als Einführungstermin ist das Jahr 2028 geplant.

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