Auto-Ummeldung für Residenten und solche die es werden wollen
Die neuen spanischen gesetzlichen Regulungen für Autos aus dem Ausland und deren Besitzer die permanent in Spanien leben, schreibt folgendes vor: Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhalten, müssen ihr Fahrzeug ummelden. Die Ummeldung ist mit viel Aufwand und Arbeit verbunden im Dsungel der Katalanischen-Spanischen Bürokratie. Da bieten sich die Dienste eines Servicebüros (gestoría) an.
Laut einem Merkblatt des deutschen Konsulats muss ein sogenanntes certificado de características besorgt werden, das von einer entsprechend autorisierten Kfz-Werkstatt anhand des Kfz-Briefes erstellt wird. Zudem muss der Wagen vom spanischen TÜV (ITV) abgenommen werden. Falls der Wagen ein spezielles Fahrzeug ist, könnte es sein, dass es eine neue Genehmigungsnr. für Spanien braucht (Homoligationsnr. ) die einige Probleme mit sich bringt. Die Anmeldesteuer (impuesto de matriculación) wird beim Finanzamt und die Kf...