Deutsche Rentner die im Ausland leben-Damit Sie die Besteuerung nicht unangenehm überrascht!

Grundsätzlich kann sich jeder eine in Deutschlanad erworbene Rente ins Ausland überweisen lassen. Wer vorübergehend, das heißt weniger als 6 Monate im Jahr, im Ausland verbringt, für den ändert sich steuerlich nichts. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat dagegen steuerliche Konsequenzen!!! Rentner sind in diesem Fall beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, ihnen steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu, auch ein Ehegattensplitting ist nicht mehr möglich. Wird die Rente innerhalb des Euroraums überwiesen, können Bankgebühren anfallen.Außerhalb des Euroraums kann es zu Wechselkursverlusten kommen. Wenn Sie also vom Finanzamt Neubrandenburg aus Deutschland Post erhalten als Rentner im Ausland, sollten sofort reagieren. Sie gehören dann zu der Rentnergruppe, die ihren Wohnsitz dauerhaft im Ausland haben und ihre Rente und Versorgungsbezüge ausschließlich aus Deutschland beziehen und damit ohne Grundfreibetrag sind und steuerpflichtig. Demnächst mehr über dieses Thema

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