Arbeitsgericht lehnt Bahn-Antrag ab - Lokführer dürfen weiter streiken

Der Lokführerstreik dauert an - das Arbeitsgericht in Frankfurt hat
einen Antrag der Deutschen Bahn abgelehnt, die den Streik der
Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte. Die Bahn
kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Das wolle man
prüfen, hatte der Anwalt zuvor gesagt. Laut Urteil verstößt der
Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch
verhältnismäßig. Die Forderungen seien nicht widerrechtlich.

Dem Urteil vorausgegangen waren zähe, stundenla…

LESEN SIE MEHR: http://de.euronews.com/2014/11/06/arb...

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Straßenstrich-Immer mehr Frauen gehen in die Prostitution für Einkommen, insbesondere aus den Universitäten

Europas Öffentlichkeit sieht zu -Straßenstrich C-63 von Lloret de Mar