Nichts als schlechte Nachrichten in den ersten Stunden des Jahres 2013
Das Jahr ist erst ein paar Stunden alt und schon hagelt es schlechte Nachrichten. Erhöhung von Transport, Telefon und Stromkosten, Erhöhung des Rentenalters, Arbeitsreformen für Beamte und Gehälterkürzungen drastischer Art.
Wer im Jahr 2013 in den Ruhestand geht, muß 65 Jahre und einen Monat erreicht haben. An Dienstag tritt eine wirksame Reform der Renten der ehemaligen sozialistischen Regierung inkraft, die die schrittweise Verschiebung des Rentenalters auf 67 Jahre vorsieht. Die Reform erhöht sich von Arbeitszeiten von 15 bis 25 Jahre, die Zeit für die Berechnung der Rente gültig ist. Die neuen Regeln werden die Arbeitnehmer betreffen, die 100% Rente wollen und keine Beitragsjahre von 38 Jahren haben, hier wird die Rente halbiert, oder sie müssen ihre Arbeitszeit verlängern. Vorgesehen ist ein Monat pro Jahr bis 2018 und zwei Monate pro Jahr, ab dann bis 2027. So werden diejenigen, die nach 1948 geboren wurden, durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters betroffen sein, während die ab dem Jahr 1960 geboren sind, nicht vor dem Alter von 67 Jahren in Rente gehen können. Bei der letzten Ministerrat im Jahr 2012 verabschiedete die Regierung dieses königliche Dekret.
Wer im Jahr 2013 in den Ruhestand geht, muß 65 Jahre und einen Monat erreicht haben. An Dienstag tritt eine wirksame Reform der Renten der ehemaligen sozialistischen Regierung inkraft, die die schrittweise Verschiebung des Rentenalters auf 67 Jahre vorsieht. Die Reform erhöht sich von Arbeitszeiten von 15 bis 25 Jahre, die Zeit für die Berechnung der Rente gültig ist. Die neuen Regeln werden die Arbeitnehmer betreffen, die 100% Rente wollen und keine Beitragsjahre von 38 Jahren haben, hier wird die Rente halbiert, oder sie müssen ihre Arbeitszeit verlängern. Vorgesehen ist ein Monat pro Jahr bis 2018 und zwei Monate pro Jahr, ab dann bis 2027. So werden diejenigen, die nach 1948 geboren wurden, durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters betroffen sein, während die ab dem Jahr 1960 geboren sind, nicht vor dem Alter von 67 Jahren in Rente gehen können. Bei der letzten Ministerrat im Jahr 2012 verabschiedete die Regierung dieses königliche Dekret.
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