Information für Reisende falls der Streik in Spanien eintritt
Geplante Streiks und Protestaktionen finden vielleicht am 8. Juni statt!
Nach Ankündigung der Sparpläne von Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero, die unter anderem eine Gehaltssenkung von fünf Prozent für die Angestellten des öffentlichen Dienstes vorsehen, haben die Gewerkschaften zum Streik aufgerufen. Eine ursprünglich für Mittwoch, 2. Juni (morgen), angekündigte Arbeitsniederlegung im Öffentlichen Dienst wurde auf Dienstag, den 8. Juni, verschoben. Der Arbeitnehmerverband UGT (Allgemeine Arbeiterunion) bestätigte den Streikaufruf. Die Gewerkschaft wies ausdrücklich darauf hin, das längst nicht alle Details der Sparmaßnahmen bekannt wären. Findet der Streik statt, werden voraussichtlich landesweit keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Möglicherweise können dann auch keine Fähren auslaufen. Der konkurrierende Gewerkschaftsverband CC.OO. (Arbeiterkommissionen) droht zu einem späteren Zeitpunkt sogar mit einem Generalstreik.
Das könnte das Land in einen Ausnahmezustand vesetzen.
Reiserechte bei Streik
Zeichnet sich ab, dass eine Reise wegen konkreter Streikgefahr oder Streik nicht angetreten werden kann, ist eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt, da "höhere Gewalt" vorliegt und die Reise dadurch erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Unter "höherer Gewalt" versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die weder der Reisende noch der Veranstalter Einfluss haben. Ebenso besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Urlaubsort beispielsweise gar nicht mehr zu erreichen oder der Erholungswert für den Reisenden stark gemindert ist.
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin für Spanien sind abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de, Details zu den Gewerkschaftsplänen unter www.ugt.es und www.ccoo.es.
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