Die neuen Strafen im Straßenverkehr sind ab heute gültig
Die neuen Strafen im Autoverkehr sind ab heute gültig: -
1.) Wer das TOM TOM-Programm während der Fahrt programmiert- bekommt Punkte und wird als ein schweres Vergehen geahndet. -
2.) Ein unleserliches Autokennzeichen - keine Punkte, bleibt aber eine schwere Straftat. -
3.) Parken in Räumen für behinderte Menschen-schwere Verkehrsverletzung Punkte vorbehalten.
4.) Fahrrad oder Moped ohne Beleuchtung und reflektierende Elemente, keine Punkte aber kann eine Verweisung und Gelstrafe nach sich ziehen.
5.) Fahren trotz Führeschein gesperrt - schwere bis sehr schwere Strafe. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 100.000 ausgesetzte Führerscheine nicht akzeptiert und es wurde gefahren.
Die Höhe der Geldbußen in allen Städten mit einem geringen Vergehen wird mit 100 Euro oder 200 Euro geahndet, schwere und sehr schwere Vergehen kosten 500 Euro.
Der Täter muß innerhalb von 20 Kalendertagen nach der Mitteilung die Geldbuße zahlen, oder einen entsprechenden Einspruch erheben. Wenn er innerhalb dieser Frist zahlt, wird der Täter 50% des Betrags sparen. Die Zahlung kann auch online erfolgen.
Die Verjährungsfrist von Geldstrafen geht auf vier Jahre.
Das Fahrzeug kann ohne Bezahlung nicht verkauft werden.
1.) Wer das TOM TOM-Programm während der Fahrt programmiert- bekommt Punkte und wird als ein schweres Vergehen geahndet. -
2.) Ein unleserliches Autokennzeichen - keine Punkte, bleibt aber eine schwere Straftat. -
3.) Parken in Räumen für behinderte Menschen-schwere Verkehrsverletzung Punkte vorbehalten.
4.) Fahrrad oder Moped ohne Beleuchtung und reflektierende Elemente, keine Punkte aber kann eine Verweisung und Gelstrafe nach sich ziehen.
5.) Fahren trotz Führeschein gesperrt - schwere bis sehr schwere Strafe. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 100.000 ausgesetzte Führerscheine nicht akzeptiert und es wurde gefahren.
Die Höhe der Geldbußen in allen Städten mit einem geringen Vergehen wird mit 100 Euro oder 200 Euro geahndet, schwere und sehr schwere Vergehen kosten 500 Euro.
Der Täter muß innerhalb von 20 Kalendertagen nach der Mitteilung die Geldbuße zahlen, oder einen entsprechenden Einspruch erheben. Wenn er innerhalb dieser Frist zahlt, wird der Täter 50% des Betrags sparen. Die Zahlung kann auch online erfolgen.
Die Verjährungsfrist von Geldstrafen geht auf vier Jahre.
Das Fahrzeug kann ohne Bezahlung nicht verkauft werden.
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