Auto-Ummeldung für Residenten und solche die es werden wollen
Die neuen spanischen gesetzlichen Regulungen für Autos aus dem Ausland und deren Besitzer die permanent in Spanien leben, schreibt folgendes vor: Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhalten, müssen ihr Fahrzeug ummelden.
Die Ummeldung ist mit viel Aufwand und Arbeit verbunden im Dsungel der Katalanischen-Spanischen Bürokratie. Da bieten sich die Dienste eines Servicebüros (gestoría) an. Laut einem Merkblatt des deutschen Konsulats muss ein sogenanntes certificado de características besorgt werden, das von einer entsprechend autorisierten Kfz-Werkstatt anhand des Kfz-Briefes erstellt wird. Zudem muss der Wagen vom spanischen TÜV (ITV) abgenommen werden. Falls der Wagen ein spezielles Fahrzeug ist, könnte es sein, dass es eine neue Genehmigungsnr. für Spanien braucht (Homoligationsnr. ) die einige Probleme mit sich bringt. Die Anmeldesteuer (impuesto de matriculación) wird beim Finanzamt und die Kfz-Steuer (impuesto de circulación) bei der Gemeinde entrichtet. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Verkehrsbehörde Tráfico in ihrem jeweiligen Ort. Für Anwohner in der Costa Brava ist Girona zuständig. Die weiteren Dokumente, die vorgelegt werden müssen, beispielsweise der original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung und NIE-Nummer werden auf den Antragsformularen aufgeführt. Nach Vorlage aller Bescheinigungen stellt die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis (permiso de circulación) aus. Damit keine Deckungslücke entsteht, sollte vor der amtlichen Stilllegung in Deutschland auf den Wagen eine Haftpflichtversicherung in Spanien abgeschlossen werden. Bei polizeilichen Kontrollen: Muß man nachweisen, dass man kein Resident ist. Bei Fahrzeugkontrollen müssen Fahrer von Autos mit ausländischem Kennzeichen nachweisen können, dass man kein Resident ist. Das deutsche Konsulat rät deshalb, Flugticket oder auch Tankquittungen mitzuführen. Noch besser sei jedoch eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes. Die Bescheinigung sollte von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden und nicht älter als ein Jahr sein. Die Polizei hat seit dem vergangenen Jahr eine Offensive gegen Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen gestartet. Sollte man nicht entsprechende Papiere vorweisen können, hat die Polizei das Recht den Wagen still zu legen. Im übrigen werden Kinder deren Eltern in Spanien leben, als abhängige Kinder in Spanien lebend bezeichnet und werden als Residenten betrachtet.
Die Ummeldung ist mit viel Aufwand und Arbeit verbunden im Dsungel der Katalanischen-Spanischen Bürokratie. Da bieten sich die Dienste eines Servicebüros (gestoría) an. Laut einem Merkblatt des deutschen Konsulats muss ein sogenanntes certificado de características besorgt werden, das von einer entsprechend autorisierten Kfz-Werkstatt anhand des Kfz-Briefes erstellt wird. Zudem muss der Wagen vom spanischen TÜV (ITV) abgenommen werden. Falls der Wagen ein spezielles Fahrzeug ist, könnte es sein, dass es eine neue Genehmigungsnr. für Spanien braucht (Homoligationsnr. ) die einige Probleme mit sich bringt. Die Anmeldesteuer (impuesto de matriculación) wird beim Finanzamt und die Kfz-Steuer (impuesto de circulación) bei der Gemeinde entrichtet. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Verkehrsbehörde Tráfico in ihrem jeweiligen Ort. Für Anwohner in der Costa Brava ist Girona zuständig. Die weiteren Dokumente, die vorgelegt werden müssen, beispielsweise der original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung und NIE-Nummer werden auf den Antragsformularen aufgeführt. Nach Vorlage aller Bescheinigungen stellt die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis (permiso de circulación) aus. Damit keine Deckungslücke entsteht, sollte vor der amtlichen Stilllegung in Deutschland auf den Wagen eine Haftpflichtversicherung in Spanien abgeschlossen werden. Bei polizeilichen Kontrollen: Muß man nachweisen, dass man kein Resident ist. Bei Fahrzeugkontrollen müssen Fahrer von Autos mit ausländischem Kennzeichen nachweisen können, dass man kein Resident ist. Das deutsche Konsulat rät deshalb, Flugticket oder auch Tankquittungen mitzuführen. Noch besser sei jedoch eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes. Die Bescheinigung sollte von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden und nicht älter als ein Jahr sein. Die Polizei hat seit dem vergangenen Jahr eine Offensive gegen Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen gestartet. Sollte man nicht entsprechende Papiere vorweisen können, hat die Polizei das Recht den Wagen still zu legen. Im übrigen werden Kinder deren Eltern in Spanien leben, als abhängige Kinder in Spanien lebend bezeichnet und werden als Residenten betrachtet.
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