Spanien muss ETA-Terroristin freilassen und entschädigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden: Spanien muss...


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden: Spanien muss eine inhaftierte Terroristin der baskischen ETA freilassen. Und zwar so schnell wie möglich. Das Gericht bestätigte damit ein "Urteil von 2012":http://de.euronews.com/2012/07/10/str....

Die heute 55-jährige Ines del Rio war wegen 19 Morden und fünf Attentate zu nominell mehr als 3000 Jahren "Haft verurteilt worden":http://de.euronews.com/2013/10/21/eu-.... Das hätte bedeutet, dass sie 2008 freigekommen wäre - die tatsächlich abzusitzende Höchststrafe liegt in Spanien bei 21 Jahren.

Allerdings wurde die Haftzeit mittels der kurz zuvor von Madrid beschlossenen, sogenannten "Parot-Doktrin" verlängert, bis 2017. Diese Doktrin, mit der Haftzeiten nachträglich neu berechnet wurden, verstoße gegen die Menschenrechte, so die Richter in Straßburg.

Spanien wurde zudem dazu verurteilt, der Terroristin 31.500 Euro Entschädigung zu zahlen. Gegen die 2006 beschlossene Doktrin hatte es immer wieder "Proteste im Baskenland gegeben":http://de.euronews.com/2013/10/06/spa....

Das Urteil könnte schwerwiegende Folgen für Spanien haben, denn auch andere ETA-Häftlinge, deren Strafen nach der Parot-Doktrin verlängert wurden, könnten nun freikommen und Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.

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