EU-Gerichtshof entscheidet über Höchststrafe für ETA-Terroristen

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof entscheidet über die Freilassung der ETA-Terroristin...

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof entscheidet über die Freilassung der ETA-Terroristin Ines Del Rio Prada. Das könnte gravierende Folgen haben: Spanien muss möglicherweise Dutzende ETA-Mitglieder und Schwerverbrecher aus der Haft entlassen.

In dem Berufungsverfahren geht es darum, wie lange bestimmte Straftäter in Spanien maximal hinter Gittern bleiben müssen.

Nachdem ein ETA-Terrorist nach 21 Jahren wegen guter Führung entlassen wurde, wandte die spanische Justiz einen Trick an: Strafnachlässe sollten nicht mehr auf die maximale Haftdauer von 30 Jahren angerechnet werden, sondern auf die Gesamtstrafe. Ines del Rio Prada sitzt aktuell eine Freiheitsstrafe von über 3000 Jahren ab.

Bereits 2012 hatten die Straßburger Richter Spanien dazu aufgefordert, das ETA-Mitglied freizulassen und 30.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

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