Zwangsräumungen adios? - Von wegen!


Der europäische Gerichtshof- Union (EUV) hat heute entschieden, dass das spanische Gesetz über Zwangsräumungen das Gemeinschaftsrecht verletzt, weil die Öffentlichkeit nicht ausreichenden Schutz gegen missbräuchliche Klauseln auf Hypotheken hat.  
Jetzt steht Spanien, besonders die spanischen Banken im leeren Raum der Gesetzgebung. Zwar werden jetzt die Zwangsräumungen vorerst gestoppt und rechtlich müsste man alle vorangegangenen Räumungen annullieren. Doch die Banken werden sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen, denn sie wären ja mit dieser Gesetzesänderung gezwungen eine Wertberichtigung in ihren Büchern zu vollziehen, aber das ist bis heute nicht geschehen und man scheut diesen Schritt wie der "Teufel das Weihwasser." 
Das hätte nämlich zur Folge, das in Spanien die Banken noch einmal pleite gehen. Oder will man mit diesem Schritt Spanien endlich unter den Rettungsschirm zwingen?
Bislang war die Praxis die Schulden auf die Bürger abzuwälzen.  
1.) Zwangsräumung 
2.) Verkauf zu weniger als die Hälfte an einen neuen Besitzer 
3.) Beide Neubesitzer und Altbesitzer weiterzahlen lassen. 
Das dabei der neue Besitzer im rechtlichen unsicheren Raum steht, in Bezug auf "seinen" neuerworbenen Besitz, wurde bislang in Spanien nicht diskutiert.  Es gibt ja auch noch eine Schuldenlast vom alten Besitzer, die zu zahlen ist und wer zahlt hat Anspruch auf den Wert des Gegenstandes. Also gibt es plötzlich zwei Eigentümer-oder nicht?  
Auf der anderen Seite steht es unter Strafe, wenn jemand sein Haus zweimal verkauft.
Aber zurück zur Zwangsversteigerung und den Geflogenheiten der Banken in Spanien. So ein tolles "Dopellzahlduo" wie oben beschrieben wird die Bank sich doch nicht von so einem Richterspruch zerschlagen lassen. Mit Sicherheit werden sich neue Richtersprüche finden lassen, die diesen heutigen wieder aushebeln kann, bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Zunächst einmal ist Ruhe, doch  nur vor dem Sturm.

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