Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland
leben, sollen trotz winziger Renten Tausende Euro nachzahlen. Selbst
100-Jährige müssen Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen. Von Frank Stocker
Rentner wurden schlecht beraten
Anders dagegen
bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst
einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht
positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den
Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den
steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen,
sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass
Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro
Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in
Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.
Schon von dieser
Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus
allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß
jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können
einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser
gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die
meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.
Voraussetzung
dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird,
ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90
Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die
Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa
eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort –
geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.
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