Finanzbehörde Deutschland prüft Residenten in Spanien

Die Finanzbehörde versendet an alle Immobilieneigentümer in Spanien, eine Aufforderung zu prüfen, ob in den Jahren 2007 bis 2009 entweder
-       die Eigennutzungssteuer der Nicht-Residenten oder die 
-       Steuererklärungen als Residente, 
-       sowie im Jahr 2007 die Vermögensteuer abgegeben und bezahlt wurden.
Die Basis dieser Überprüfung sind die Daten der NIE Nummern und der Katasterdaten. Da ja jeder Grundsteuer bezahlt, liegen diese Daten vor.
 Die Immobilieneigentümer, welche diese Steuern bezahlt haben, müssen in dieser Angelegenheit nichts unternehmen, aber bitte nicht vergessen, dass die Eigennutzungssteuer für das Jahr 2010 bis zum 31.12.2011 entrichtet werden muss.

Diejenigen, welche bisher keine Steuern auf ihr Immobilieneigentum bezahlt haben, sollten dies so schnell wie möglich für die oben angegebenen Jahre tun, denn wenn die Finanzbehörde dazu auffordert, wird es noch teurer und könnte im schlechtesten Falle gepfändet werden.
Das Finanzamt erklärt darüber hinaus, dass es „den Service der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung nicht anbietet“.

Gerne sind wir, die Schutzgemeinschaft, Ihnen bei der Lösung dieses Problems behilflich, erledigen für Sie die Steuererklärungen Spanien

Steuer-Auftragsformulare finden Sie auf www.schutzgemeinschaft-ev.de unter Einkommensteuer
Quelle: http://www.schutzgemeinschaft-ev.de/news

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