Unpfändbare Mindesteinkommen-Hypothekenfalle bleibt

Das unpfändbare Mindesteinkommen von 641 € auf 961€ und für Paare auf 1.350 € wurde zu einer tagelangen Debatte im spanischen Parlament. Nun ist es vereinbart 961€ und für Paare auf 1.350 €, für viele eine Erleichterung, falls es erwirtschaft werden kann, denn die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch. Keine Einigung wurde in Sachen Hypothek durch Rückgabe der Immobilie an die Bank erzielt. Wertverluste der Immobilie sind also weiterhin ein großes Risiko für Besitzer. Sie können nach wie vor zwangversteigert werden und sind trotzdem in der Schuldenlast, wenn wie in den meisten Fällen, die Immobilie nicht den Wert während des Verkaufes ergibt, wie die die Hypothek ausgestellt ist. So bleibt der EX-Besitzer in der Schuldenfalle gegenüber der Bank.

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