Spanien-Abmahnung wegen audiovisuellen Mediendienste

Die EU-Kommission hat Sorge über die zögerliche Umsetzung der EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten. Die Kommission schickte "blaue Briefe" an verschiedene EU-Länder, wo sie nähere Informationen zum Stand der Umsetzung der Regeln im nationalen Recht abfragt. Die Mahnschreiben gingen nicht nur an Spanien, auch die anderen EU-Mitgliedstaaten haben Post bekommen. Darunter sind Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden und die Slowakei. Gegen Polen, Portugal und Slowenien wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wegen Missachtung der Umsetzungsvorhaben.
Es geht hier um Richtlinien, die grenzüberschreitende einheitliche Rahmenbedingungen für Fernseh- und audiovisuelle Mediendienste im Internet sowie "Video on Demand"-Angebote gewährleisten. Damit soll eine Rechtssicherheit im Fernsehsektor und für die audiovisuelle Industrie in Europa gegeben werden. Die Richtlinien beruhen auf dem Herkunftsland, wonach die Anbieter audiovisueller Mediendienste  den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes unterliegen und den Bestimmungen des jeweiligen Verbreitungslandes nur in Einzelfällen unterworfen werden können.
Es war vorgesehen das die EU-Mitgliedstaaten  diese Richtlinie bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht umsetzen, doch bis heute scheint dies nicht geschehen zu sein.

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