Spanischer nationaler Gerichtshof erklärt die "Zulassung" der Klage gegen Lohnkürzungen
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Nationalen Gerichtshof hat die Klage der Gewerkschaften CCOO und UGT gegen Lohnkürzungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes von der sozialistischen Regierung heute als "zugelassenen" erklärt.
Öffentliche Bedienstete, die am 1. Juni im Rahmen des Lohnkürzungsbeschlusses um 5% ihres Gehaltes eine Kürzung erfahren haben, dürfen nun dagegen klagen. Die Union will erreichen, die Gerichte dazu zu bringen, die Dienstbezüge der Beamten und deren Gehälter wiederherzustellen. Sollten sie damit durchkommen, beträfe das nicht nur die Beamten, sondern auch die Mitarbeiter der lokalen und regionalen Verwaltungen und deren Mitarbeiter. Auch Hochschul-Lehrer im Rahmen des Ministeriums für Bildung, militärisches Personal, und die staatlichen Sicherheitskräfte. Angehörige der Justiz und der Staatsanwaltschaft, Gerichtsbedienstete und verschiedenen Stellen von Beamten im Dienst der Justizverwaltung, hätten damit eine Rechtsgrundlage für ihr Gehalt.
Öffentliche Bedienstete, die am 1. Juni im Rahmen des Lohnkürzungsbeschlusses um 5% ihres Gehaltes eine Kürzung erfahren haben, dürfen nun dagegen klagen. Die Union will erreichen, die Gerichte dazu zu bringen, die Dienstbezüge der Beamten und deren Gehälter wiederherzustellen. Sollten sie damit durchkommen, beträfe das nicht nur die Beamten, sondern auch die Mitarbeiter der lokalen und regionalen Verwaltungen und deren Mitarbeiter. Auch Hochschul-Lehrer im Rahmen des Ministeriums für Bildung, militärisches Personal, und die staatlichen Sicherheitskräfte. Angehörige der Justiz und der Staatsanwaltschaft, Gerichtsbedienstete und verschiedenen Stellen von Beamten im Dienst der Justizverwaltung, hätten damit eine Rechtsgrundlage für ihr Gehalt.
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