117.500 Anträge zur spanischen Staatsangehörigkeit
Deutschland und Spanien haben eines gemeinsam, eine historische Vergangenheit unter dem Regim Hitler und Franko. Das ist eine historische Erinnerung die bis heute von keinem der beiden Länder richtig verarbeitet wurde.
Nun wurde ein neues Gesetz im Dezember 2007 in Spanien verabschiedet. Das Gesetz zur „Historischen Erinnerung“. Die europäischen Nachbarn, besonders Deutschland, hatten ein besonderes "Augenmerk" auf dieses neue Gesetz, dass es in dieser Form bisher in keinem anderen Land gegeben hat.
Die spanische Regierung hatte darin festgelegt, dass die Kinder und Enkel von Menschen, die wegen des spanischen Bürgerkriegs emigrieren mussten, die spanische Staatsangehörigkeit beantragen können. Die neue Gesetzgebung ist gerade zwei Jahre her, bis heute gingen in Madrid 117.500 Anträge zur Staatsangehörigkeit ein. Knapp 55.000 wurden bisher zugestimmt. Was Deutschland schon lange kennt, sind Entschädigungszahlungen für die Kriegsopfer. Nun belangt man auch Spanien, denn die neuesten Zahlen der Kriegsopfer und Verschlepten sind höher als bisher angenommen. So stellen die Nachfahren Anträge auf Entschädigungen und Pensionen, vor allem die Nachfahren der Opfer der Diktatur aus den Jahren 1968 und 1977.
Die Zahl der politisch motivierten Hinrichtungen ging in die Hunderttausende. Die im franquistischen Spanien zwischen 1936 und 1944 durch politischen Mord und Justizverbrechen ums Leben kamen werden mit bis zu 400.000 Menschen angegeben. Neuere Schätzungen (u. a. von Michael Richards) gehen von 150.000 bis 200.000 Opfern aus. Die Exekutierten wurden in der Regel anonym in Massengräbern beigesetzt, um sie dort dem Vergessen zu überantworten; in Galicien soll darum sogar die Ausstellung von Totenscheinen verweigert worden sein. Bis heute liegen in zumeist nicht gekennzeichneten Massengräbern mindestens 30.000 „verschwundene“ politische Gegner Francos. Laut jüngsten Forschungsergebnissen dürfte die Zahl sogar um ein Vielfaches höher liegen, allein für Andalusien wird neuerdings die Zahl der „Verschwundenen“ mit 70.000 angegeben.
Quelle: Wikipedia
Nun wurde ein neues Gesetz im Dezember 2007 in Spanien verabschiedet. Das Gesetz zur „Historischen Erinnerung“. Die europäischen Nachbarn, besonders Deutschland, hatten ein besonderes "Augenmerk" auf dieses neue Gesetz, dass es in dieser Form bisher in keinem anderen Land gegeben hat.
Die spanische Regierung hatte darin festgelegt, dass die Kinder und Enkel von Menschen, die wegen des spanischen Bürgerkriegs emigrieren mussten, die spanische Staatsangehörigkeit beantragen können. Die neue Gesetzgebung ist gerade zwei Jahre her, bis heute gingen in Madrid 117.500 Anträge zur Staatsangehörigkeit ein. Knapp 55.000 wurden bisher zugestimmt. Was Deutschland schon lange kennt, sind Entschädigungszahlungen für die Kriegsopfer. Nun belangt man auch Spanien, denn die neuesten Zahlen der Kriegsopfer und Verschlepten sind höher als bisher angenommen. So stellen die Nachfahren Anträge auf Entschädigungen und Pensionen, vor allem die Nachfahren der Opfer der Diktatur aus den Jahren 1968 und 1977.
Die Zahl der politisch motivierten Hinrichtungen ging in die Hunderttausende. Die im franquistischen Spanien zwischen 1936 und 1944 durch politischen Mord und Justizverbrechen ums Leben kamen werden mit bis zu 400.000 Menschen angegeben. Neuere Schätzungen (u. a. von Michael Richards) gehen von 150.000 bis 200.000 Opfern aus. Die Exekutierten wurden in der Regel anonym in Massengräbern beigesetzt, um sie dort dem Vergessen zu überantworten; in Galicien soll darum sogar die Ausstellung von Totenscheinen verweigert worden sein. Bis heute liegen in zumeist nicht gekennzeichneten Massengräbern mindestens 30.000 „verschwundene“ politische Gegner Francos. Laut jüngsten Forschungsergebnissen dürfte die Zahl sogar um ein Vielfaches höher liegen, allein für Andalusien wird neuerdings die Zahl der „Verschwundenen“ mit 70.000 angegeben.
Quelle: Wikipedia
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