Spanien-Millionenentschädigungen für Immobilienbesitzer

Als der spanische Immobilienboom in 90er Jahren begann, standen die Menschen bei den Notar-Büros Schlange als würde man hier Brot beim Bäcker kaufen. Hier wurde allerdings nicht nur spanisch oder Katalan  gesprochen, es wurde verstärkt Englisch, Deutsch, Französisch, Schweizer-deutsch gesprochen. Es waren Privatpersonen aus dem europäischen Ausland, die ihre Zweit-Immobilie  zwischen 1997 und 2006 kauften oder wieder verkauften. Wer verkaufte konnte stattlich Gewinne erzielen, denn die Nachfrage war groß, das Geld billig, hinzu kam die Euro-Umstellung und das Schwarzgeld konnte so gut unter "Dach und Fach" gebracht werden. Sie alle  konnten von den im Lande stetig steigenden Preisen profitieren. Aber der spanische Fiskus hielt seine Hand gleich doppelt auf und kassierte ordentlich ab bei den "Nicht-Einheimischen". Nichtansässige, also Ausländer (Europäer) mussten damals ihre Veräusserungsgewinne mit 35 Prozent versteuern! Einheimische wurden nur mit 15% zur Kasse gebeten.
Es hagelte Proteste von Seiten der  betroffene Hausbesitzer  bei Verbraucherverbänden. Diese hatten sich deshalb an die Europäische Kommission gewandt. Spanien wurde  per Mahnschreiben mehrfach abgemahnt, mit dem Hinweis, dass die angewandte Steuerpraxis eine Benachteiligung "Nichtansässiger" bedeute und gegen den EU-Vertrag verstosse. Alle Mahnbescheide halfen nichts.
2007 hob die spanische Regierung diese Form der Benachteiligung unter dem Druck der internationalen Institutionen der EU-Kommission auf, weil das Königreich Spanien beim Europäischen Gerichtshof wegen Beschränkung des freien Kapitalverkehrs verklagt wurde.


Im November 2009 fällte der Europäische Gerichtshof  ein Urteil  unter dem (Aktenzeichen C-562/07) zugunsten der betroffenen Personen. Das Urteil war eindeutig: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat der spanische Fiskus Ausländer beim Verkauf ihrer Zweitwohnungen jahrelang zu hoch besteuert. Jetzt können die Betroffenen die überzahlten Beträge zurückverlangen.  
Nach Ansicht der EU-Instanz ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung für die ausländischen Immobilienbesitzer diskriminierend, deshalb haben diese ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen.
Die ersten europäischen Bürger, die meisten aus Grossbritannien, haben sofort reagiert und die ersten   Rückzahlungen vom spanischen Staat sollen bereits geflossen sein. Man schätzt  etwa 150.000 ehemalige Immobilienbesitzer seien berechtigt eine Rückforderung einzuklagen. Im Schnitt geht es um eine Summe  von 20.000 Euro. Zu beachten ist, dass Ansprüche  innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung geltend gemacht werden müssen. Also schnellsten handeln und Anträge auf Rückerstattung bis Mitte November bei den spanischen Gerichten einreichen!

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