Armut wird in Spanien mit Gefägnis bestraft

Eine kleine Notiz in einer spanischen Zeitung http://www.ellibrepensador.com ließ aufhorchen. Dort stand geschrieben, das jemand wegen Landstreicherei zu 30 Tagen Gefägnis verurteilt wurde. Auf verschiedenen Website der Justiz kann man lesen, was es mit den juristischen Beurteilungen im letzten Jahrhundert in Bezug auf Landstreicherei mit seiner  rechtlichen Struktur auf sich hat. Im Jahr 1283-1287 gab es hier eine rechtliche  Verfassung Code 1916 zur Verurteilung von Landstreichern. Ebenfalls fand sich ein  Gesetz Nr. 76 vom 24. Dezember 1924, die behandelt die Moral der Öffentlichkeit.Weiter gab es ein Gesetz Nr. 57 vom 30. Mai 1941 (der Artikel 18 hebt die Bestimmungen des Verwaltungs-Code und die Bestimmungen, die im Widerspruch stehen hervor),  gefolgt vom Act 57 wurde durch das Gesetz 15 von 25 aufgehoben Januar 1961, das wiederum durch das Gesetz Nr. 112 vom 30. Dezember 1974 ersetzt wurde und damit das Gesetz gegen Landstreicherei aufgehoben wurde. Die Bestimmungen der Landstreicherei will man nun wieder  beleben, durch Standards auf kommunaler Ebene. Die Regeln zur Wiederbelebung der Landstreicherei Gesetzes, beruht auf eine Entscheidung vom 25. Januar 1995, im Rahmen der Präsentation des Richters Edgardo Molino Mola. Die oben genannten Punkte auf die vage definierte Gesetzgebung  für "Personen die ohne Beruf, ohne Gewerbe, oder ohne Haus" leben ohne zu wissen, woher der rechtmäßige und ehrlichen Broterwerb kommt, woher sie kommen, sowie Persönlichkeiten aus schlechten Gewohnheiten," kann man mit Sanktionen belegen, für die Festnahme von 15 Tagen bis sechs Monaten für Personen, die als "faul" verurteilt sind, je nach Schwere und die Umstände der Situation. Es wurde von anderen Justizmitgliedern ein Antrag auf Nichtigerklärung gestellt, wegen der  Rechtswidrigkeit der Regeln, die anscheinend  Landstreicherei Normen des Gesetzes von 1941 widerspricht,  durch die Menschenrechts-Konvention und daher nicht die Beschränkungen  für den Genuss und die Ausübung des Rechts auf persönliche Freiheit sei. Kurze Reflexion AUF DAS RECHT DER VAGANCIA04/06/10 | von Victor G.

Es wird oft gesagt, dass der moralischen Geist einer Gesellschaft daran zu messen sei,  wie sie die Behandlung der Schwächsten ihrer Mitglieder behandelt.
In Zeiten, in denen es darum geht zu überleben, Politik, Recht, Verwaltung letztlich auch die  Öffentlichkeit und Bürgerbeauftragten  sich nicht auf taube Ohren berufen, und nicht zuläßt, dass die Inhaftierung ohne Rechtsgrundlage und ohne Einhaltung von fairen Prozessen, legitimiert wird.  Sonst werden die  "Niedrigen"  der Gesellschaft  entrechtet und vogelfrei gemacht. Schließlich könnte dass in Zeiten der Krise "Dich" selber treffen und der Entwurzelung der Gesellschaft sei freien Lauf gegeben.
Außerdem stünde dieses Verurteilungsrecht im Widerspruch zu den elementarsten Prinzipien der Menschlichkeit, die uns ermahnt die Schwachen zu schützen, vor Missbrauch von Mächtigen, sie nicht zu Opfern machen. Menschenwürde ist heute ein Thema wichtiger denn je in unserer Gesellschaft, angesichts der täglich mehr werdenden Arbeitslosen und dadurch bedingte Obdachlosigkeit.

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